Rechtsanwältin Dr. Gerlitz verfügt über umfangreiche Erfahrungen im nationalen und internationalen Erbrecht und ist in der Verwaltung von Nachlässen tätig. Sie berät bei der Erstellung von Nachfolgeregelungen (Testamente, Erbverträge) und der Durchsetzung von Ansprüchen im Erbfall (Miterbenstellung, Pflichtteilsrechte). Die Beratung erfolgt unter Berücksichtigung der erbschaftssteuerlichen Gegebenheiten. Rechtsanwältin Dr. Gerlitz ist Testamentsvollstrecker (Zertifiziert nach DVEV). Sie berät und vertritt bei der Geltendmachung von Regressansprüchen der Sozialhilfebehörden gegen die Erben. Rechtsanwältin Dr. Gerlitz hat erfolgreich am Fachanwaltslehrgang Erbrecht teilgenommen und wird demnächst Ihren Antrag auf Gestattung der Führung der Bezeichnung Fachanwältin für Erbrecht stellen.